Ombudsmitglied

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Jan Marcus Rossa - Ombudsmitglied

In § 21 b der Landessatzung der FDP Schleswig-Holstein werden die Aufgaben des Ombudsmitglieds beeschrieben:

"Das Ombudsmitglied prüft die Behandlung, Umsetzung und Ausführung der Anträge und Beschlüsse der Landesparteitag durch den Landesvorstand. Es wird vom Landesparteitag alle zwei Jahre gewählt und hat zu jedem Landesparteitag einen Bericht vorzulegen. Es führt eine fortlaufende Beschlusssammlung, in die jedes Mitglied Einsicht nehmen kann."