Wehrhafte Demokratie – Moderne Drohnenabwehr für Schleswig-Holstein

Der Landesparteitag bittet die Landtagsfraktion der FDP Schleswig-Holstein, darauf hinzuwirken, dass die Landesregierung Schleswig-Holstein verpflichtet wird, die folgenden Maßnahmen unverzüglich umzusetzen und dem Landtag Schleswig-Holstein zeitnah darüber Bericht zu erstatten:

  1. Drohnenabwehr-Kompetenzzentrum Nord:
    Schleswig-Holstein soll als Standort eines „Kompetenzzentrums Drohnenabwehr Nord“ weiterentwickelt werden. Dieses Zentrum ist als landesweite Koordinations- und Schnittstelleinheit aufzubauen und operativ so auszustatten, dass es als nationaler Knotenpunkt für norddeutsche Belange agieren kann (Koordination mit Bund, Nachbarländern, Bundeswehr, BNetzA, DFS, KRITIS-Betreibern).
     
  2. Einbindung vorhandener Strukturen:
    Bestehende Lagezentren, Gefechtsstände und das Landeskommando Schleswig-Holstein sind unmittelbar in die Kommandoketten des Kompetenzzentrums und in bundesweite Abstimmungsprozesse einzubinden. Die zivil-militärische Zusammenarbeit ist verbindlich zu regeln.
     
  3. Amtshilfe der Bundeswehr:
    Für akute Gefahrenlagen (Gefährdung von Menschenleben oder kritischer Infrastruktur) ist die Möglichkeit einer verfassungskonformen Amtshilfe durch die Bundeswehr ausdrücklich vorzusehen; offene verfassungsrechtliche Fragen sind durch die Landesregierung zügig zu klären und dem Landtag vorzulegen.
     
  4. Technologie-Priorität „Made in Germany“ und internationale Kooperation:
    Schleswig-Holstein priorisiert bei Beschaffungen und Erprobungen Lösungen aus deutscher bzw. europäischer Entwicklung (Detektion, Netze/Interception, Takeover-Technik, Sensorik, Auswerte-KI), sofern diese marktreif und einsatztauglich sind.
    Das „Testfeld Eutin“ der Landespolizei soll hierfür weiterentwickelt werden: Dort werden aktuell unterschiedliche Drohnenabwehrsysteme (z. B. Funkpeiler, Netzfangdrohnen, elektronische Übernahmesysteme) unter realen Bedingungen erprobt und Einsatzverfahren trainiert. Dieses Testfeld dient als Schnittstelle zwischen Forschung, Polizei und Industrie und ermöglicht die Bewertung technischer Wirksamkeit, Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit.
    Darüber hinaus soll die bestehende Solidarpartnerschaft Schleswig-Holsteins mit der ukrainischen Oblast Cherson gezielt genutzt und vertieft werden, um „Lessons Learned“ aus der dortigen Drohnenabwehr-Praxis systematisch auszuwerten. Der Austausch zu technischen Verfahren, taktischen Konzepten und organisatorischen Abläufen kann wertvolle Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der eigenen Sicherheitsstrukturen liefern. Schleswig-Holstein sollte diese Partnerschaft aktiv mit Forschungseinrichtungen, Sicherheitsbehörden und der Landespolizei verzahnen, um Innovationen und Resilienz zu fördern.
     
  5. Rechtlicher Rahmen:
    Die Landesregierung unterstützt die Novellen auf Bundesebene, sorgt aber zugleich für eine landesrechtliche Klarstellung (ergänzende SOG-Bestimmungen), die definiert: Wann eine Drohne eine Gefahr darstellt; welche Eingriffsmaßnahmen (z. B. Takeover, Spoofing, kontrollierte Gefährdungsabschaltung, Ausnahmeregelungen für Jamming) zulässig sind; und wie Verhältnismäßigkeit und parlamentarische Kontrolle gewährleistet werden.
     
  6. Training / Übungen (Aufgabenbeschreibung statt Ausbildungsinhalte):
    Das Kompetenzzentrum und die beteiligten Behörden führen regelmäßige Einsatzübungen und Szenariotrainings durch, um Verfahren und Schnittstellen zu erproben; die konkreten Ausbildungsinhalte und Curricula werden durch das zuständige Ressort festgelegt.
     
  7. Finanzierung und Transparenz:
    Die Landesregierung stellt die notwendigen Mittel bereit und legt einen Finanzierungsplan (Pilotprojekte, Sensoraufbau, Technik, Betrieb) vor. Über Fortschritt und Budgetverwendung ist halbjährlich dem Landtag Bericht zu erstatten.
     
  8. Berichtspflicht:
    Die Landesregierung berichtet dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages binnen sechs Monaten über Umsetzungsschritte, Personalplan, Beschaffungen und Zeitplan zur landesrechtlichen Regelung.