Republik des Vertrauens statt Republik der Verbote
Digitale Räume sind fester Bestandteil der Lebensrealität junger Menschen. Dort bestehen reale Gefahren – von Grooming und Mobbing bis hin zu manipulativen Aufmerksamkeits- und Abhängigkeitsmechanismen. Diese Risiken müssen ernst genommen und wirksam bekämpft werden. Was wir ablehnen, ist eine Politik pauschaler Verbote und flächendeckender Kontrolle: Sie ist leicht zu umgehen, verdrängt Jugendliche in schwerer erreichbare digitale Räume und verhindert den Aufbau echter Medienkompetenz.
Kontrollinstrumente wie Klarnamenpflicht oder flächendeckende Altersverifikation schaffen zudem neue Infrastrukturen der Datensammlung und gefährden die Privatsphäre aller Nutzerinnen und Nutzer. Wirksamer Jugendmedienschutz darf nicht bedeuten, junge Menschen pauschal aus digitalen Räumen auszuschließen.
Entscheidend ist vielmehr, Plattformen in die Verantwortung zu nehmen und die tatsächlichen Gefahren an ihrer Quelle zu bekämpfen: beim Plattformdesign, bei Geschäftsmodellen, bei Moderation sowie bei Melde- und Beschwerdeverfahren.
Digitale Mündigkeit entsteht nicht durch Abstinenz, sondern durch Übung, Begleitung und Bildung. Kompetenz statt Verbote, Verantwortung statt Ausgrenzung – das ist der richtige Weg zu modernem, freiheitlichem Jugendmedienschutz.
1. Plattformverantwortung statt Zugangssperren
Die Freien Demokraten Schleswig-Holstein fordern, dass digitale Plattformen für Minderjährige sichere Standards als Voreinstellung bereitstellen. Dazu gehören insbesondere:
- Private Profile by default und restriktive Auffindbarkeit (z. B. über Telefonnummer/Standort) als Standard.
- Sichere Direktnachrichten-Standards: restriktive Kontaktoptionen, Schutz vor unerwünschten Nachrichten, klare Voreinstellungen für Minderjährige.
- Leicht zugängliche Meldewege und priorisierte Bearbeitung bei Grooming, Bedrohung, Nachstellung, sexualisierter Belästigung und systematischem Mobbing.
- Verbindliche, transparente Verfahren: nachvollziehbare Entscheidungen, Rückmeldungen an Betroffene, wirksame Beschwerdeinstanzen.
2. Schutz vor manipulativen Design- und Suchtmechaniken
Die Freien Demokraten Schleswig-Holstein fordern wirksame Begrenzungen besonders problematischer Bindungs- und Druckmechaniken für Minderjährige, insbesondere:
- Einschränkung von „Dark Patterns“, die zur Dauernutzung drängen,
- altersgerechte Begrenzungen bei endlosen Feeds/Autoplay/Push-Druck,
- eine klare, nutzerfreundliche Kontrolle darüber, wie Inhalte empfohlen werden (inklusive transparenter, leicht deaktivierbarer Personalisierung).
3. Datensparsamkeit und Privatsphäre: Kein Identitätszwang – kein Tracking von Kindern
Die Freien Demokraten Schleswig-Holstein sprechen sich für konsequente Datensparsamkeit aus und lehnt den Ausbau zusätzlicher Datensammlung im Namen des Jugendschutzes entschieden ab. Daher gilt:
- Keine Klarnamenpflicht und kein flächendeckender Identitätszwang im Netz.
- Keine verpflichtende Altersverifikation auf offenen Plattformen, die auf zusätzliche sensible Datenerhebung, zentrale Register oder dauerhafte Identitätsbindung hinausläuft.
- Tracking- und Profilingverbot für Unter-16-Jährige: Plattformen dürfen bei Nutzerinnen und Nutzern unter 16 Jahren kein Tracking des Nutzungsverhaltens und keine Profilbildung zu Werbe-, Empfehlungs- oder Bindungszwecken durchführen.Dazu zählen insbesondere Third-Party-Tracker/SDKs, Cross-App-Tracking, Fingerprinting sowie die Weitergabe von Nutzungs- und Interaktionsdaten an Dritte.
- Keine personalisierte Werbung für Unter-16-Jährige: Für diese Altersgruppe darf es keine verhaltensbasierte, personalisierte Werbung geben; zulässig ist höchstens kontextbezogene Werbung ohne Nutzerprofil.
- Durchsetzung ohne Kontrollinfrastruktur: Wo das Alter nicht verlässlich festgestellt wird, ist Tracking/Profiling standardmäßig zu unterlassen (im Zweifel trackingfrei by default) – statt neue Identitäts- oder Verifikationsinfrastrukturen aufzubauen.
4. Rechtsstaatliche Durchsetzung statt Generalverdacht
Die Freien Demokraten Schleswig-Holstein fordern konsequente Rechtsdurchsetzung und wirksamen Opferschutz statt pauschaler Überwachungsund Kontrollinstrumente:
- bessere personelle, technische und organisatorische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden,
- stärkere Spezialisierung bei Straftaten im digitalen Raum (insb. Grooming, Bedrohung, Nachstellung),
- zielgenaue, richterlich kontrollierte Maßnahmen im Einzelfall statt anlassloser Massenkontrolle,
- schnelle, rechtsstaatliche Verfahren zum Opferschutz (z. B. gerichtliche Eilmechanismen bei schweren und wiederholten Persönlichkeitsrechtsverletzungen) – ohne Klarnamenpflicht und ohne automatische Inhaltsfilter als Standard.