Moderne Teilhabestrukturen statt bürokratischer Parallelwelten

Die Freien Demokraten setzen sich für eine moderne, effiziente und rechtsklare Weiterentwicklung der bestehenden Gleichstellungs-, Antidiskriminierungs- und Teilhabestrukturen ein.

Das Nebeneinander von Bundesgleichstellungsgesetz, Behindertengleichstellungsgesetz, Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz sowie den Regelungen des Sozialgesetzbuches IX führt zunehmend zu Doppelstrukturen, Zuständigkeitsüberschneidungen, hohem Verwaltungsaufwand und komplexen Beteiligungsverfahren. Gleichzeitig bestehen unterschiedliche Schutz- und Förderlogiken für verschiedene gesellschaftliche Gruppen. Die FDP sieht hierin erheblichen Modernisierungsbedarf.

Grundlage liberaler Gleichstellungs- und Teilhabepolitik bleibt Artikel 3 Grundgesetz. Der Förderauftrag zur tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern gemäß Art. 3 Abs. 2 GG sowie das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG bleiben uneingeschränkt bestehen. Schutzrechte dürfen durch eine Modernisierung nicht eingeschränkt werden.

Die FDP setzt sich dafür ein,

  • bestehende Gleichstellungs-, Antidiskriminierungs- und Teilhabestrukturen auf Effizienz, Zuständigkeitsklarheit und praktische Wirksamkeit zu überprüfen,
  • Doppelstrukturen, redundante Berichtspflichten und unnötige Dokumentationsverfahren abzubauen,
  • Verwaltungsprozesse stärker zu digitalisieren und zu vereinfachen,
  • gesetzliche Regelungen besser aufeinander abzustimmen,
  • intersektionale Mehrfachbetroffenheiten stärker zu berücksichtigen, ohne neue Bürokratie aufzubauen,
  • sowie bestehende Beteiligungs- und Beauftragtenstrukturen besser zu koordinieren, ohne notwendige Fachkompetenzen zu verlieren.

Die Freien Demokraten lehnen den Aufbau zusätzlicher ideologischer oder bürokratischer Parallelstrukturen ab. Ziel ist ein moderner, handlungsfähiger Staat mit klaren, verständlichen und wirksamen Strukturen. Dabei darf die Zusammenführung administrativer Strukturen allerdings nicht zu einer Schwächung bestehender Frauenförderrechte führen.

Der Landesvorstand wird aufgefordert, diese Fragestellungen in die zuständigen Bundesfachausschüsse der FDP einzubringen und Möglichkeiten einer bundesweiten Modernisierung der Gleichstellungs- und Teilhabestrukturen zu prüfen. Als ersten Schritt liegt diesem Antrag ein Konzept mit Handlungsemfpehlungen bei.