Meinungsfreiheit stärken – Rechtsstaatlichkeit sichern – Vertrauen in die offene Debatte festigen
Die FDP Schleswig-Holstein bekräftigt die Meinungsfreiheit als konstituierendes Grundrecht im Sinne des Artikels 5 des Grundgesetzes. Sie ist Grundlage einer lebendigen Demokratie, Voraussetzung politischer Willensbildung und Ausdruck individueller Freiheit. Eine offene Gesellschaft muss auch zugespitzte, unbequeme und kontroverse Meinungen aushalten, denn Demokratie lebt vom Wettbewerb der Argumente und nicht von vorsorglicher Einschränkung legitimer Kritik.
Gleichzeitig stellt die FDP Schleswig-Holstein klar, dass Meinungsfreiheit nicht mit Grenzenlosigkeit gleichzusetzen ist. Meinungsfreiheit endet dort, wo das Strafrecht greift. Volksverhetzung, Bedrohung, gezielte Einschüchterung, Aufrufe zu Gewalt und andere Formen strafbarer Handlungen sind keine legitimen Beiträge zur demokratischen Debatte, sondern Angriffe auf Freiheit, Sicherheit und Menschenwürde. Liberal bedeutet daher nicht, jede Form der Herabwürdigung zu tolerieren, sondern Freiheit und Würde gleichermaßen zu schützen und die Grenze dort zu ziehen, wo die Rechtsordnung sie zieht.
Die FDP Schleswig-Holstein stellt fest, dass sich die öffentliche Debattenkultur in den vergangenen Jahren spürbar verändert hat. Die Diskurse sind rauer geworden, was sich auch in der gestiegenen Anzahl von Ordnungsrufen in den Parlamenten ausdrückt. Zudem berichten viele Bürgerinnen und Bürger von Verunsicherung darüber, was noch gesagt werden darf, und von wachsendem Druck in digitalen Räumen. Diese Wahrnehmung ist ernst zu nehmen. Eine freiheitliche Demokratie verliert nicht allein durch formale Verbote an Substanz, sondern auch dann, wenn Selbstzensur aus Unsicherheit entsteht. Eine liberale Partei darf dieses Spannungsfeld weder dramatisieren noch relativieren, sondern muss es ordnungspolitisch klar und verantwortungsvoll gestalten.
Die FDP Schleswig-Holstein fordert, dass die Verfolgung strafbarer Inhalte im Internet und in sozialen Netzwerken konsequent Aufgabe staatlicher Strafverfolgungsbehörden bleibt. Ermittlungen, Anklagen und Sanktionen sind Kernfunktionen des Rechtsstaats und müssen rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätzen, gerichtlicher Kontrolle und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen. Eine faktische Vorverlagerung staatlicher Sanktionsmacht auf private Akteure oder privatwirtschaftlich organisierte Strukturen lehnt die FDP Schleswig-Holstein ab. Der Staat darf seine originären Aufgaben nicht in einer Weise auslagern, die den Eindruck einer privaten Vorfeld-Strafverfolgung entstehen lässt. Deshalb müssen wirtschaftlich organisierte Modelle, die massenhaft Strafanzeigen, Abmahnungen oder vergleichbare rechtliche Schritte im Zusammenhang mit politischer Kommunikation betreiben, kritisch überprüft und dort klar begrenzt werden, wo sie zu systematischen Einschüchterungseffekten führen. Die FDP Schleswig-Holstein lehnt die staatliche Finanzierung privater Meldestellen ab.
Die FDP Schleswig-Holstein erkennt das legitime Ziel des Digital Services Act der Europäischen Union an, rechtswidrige Inhalte effektiver zu bekämpfen und die Verantwortung großer Plattformbetreiber zu präzisieren. Zugleich fordert die FDP Schleswig-Holstein, dass die Umsetzung und Anwendung des Digital Services Act freiheitsschonend erfolgt und keine Überregulierung entsteht.
Die FDP Schleswig-Holstein fordert die Abschaffung des § 188 Strafgesetzbuch, der Beleidigungen gegen Personen des politischen Lebens unter besonderen strafrechtlichen Schutz stellt. Aus liberaler Sicht ist dieser Sondertatbestand nicht mehr erforderlich. Das allgemeine Beleidigungsstrafrecht bietet bereits einen umfassenden Schutz für die persönliche Ehre aller Bürgerinnen und Bürger. Ein zusätzlicher strafrechtlicher Sonderstatus für politische Mandatsträgerinnen und Mandatsträger widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und dem liberalen Verständnis politischer Verantwortung.
Politische Ämter gehen mit besonderer Macht, aber auch mit besonderer Kritikfähigkeit einher. Wer öffentliche Verantwortung übernimmt, muss sich einer intensiven öffentlichen Auseinandersetzung stellen. Gerade in der politischen Debatte ist auch scharfe, pointierte und zugespitzte Kritik von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange sie nicht die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet.
Abschließend bekräftigt die FDP Schleswig-Holstein, dass die Stärkung der Meinungsfreiheit nicht allein eine Frage gesetzlicher Normen ist, sondern auch der politischen Kultur. Eine liberale Demokratie lebt von argumentativer Auseinandersetzung, von Vertrauen in mündige Bürgerinnen und Bürger und von klaren rechtsstaatlichen Verfahren. Freiheit braucht Grenzen, aber diese Grenzen müssen präzise, verhältnismäßig und für alle gleich gelten. Nur in dieser Balance kann das Vertrauen in demokratische Institutionen gestärkt und die liberale Bürgerrechtsposition glaubwürdig vertreten werden.