Keine invasive Medizin ohne ärztliche Verantwortung – Patientenschutz und medizinische Qualität sichern

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine klare gesetzliche Neuordnung invasiver medizinischer Tätigkeiten einzusetzen.

Invasive Maßnahmen, insbesondere venöse Blutentnahmen, das Legen venöser Zugänge, Infusionstherapien, Injektionen von Arzneimitteln oder Medizinprodukten, ästhetische Unterspritzungen mit Botulinumtoxin, Hyaluronsäure oder vergleichbaren Substanzen, Eigenblutverfahren sowie vergleichbare körperverletzende Eingriffe, sollen grundsätzlich an eine ärztliche oder zahnärztliche Verantwortung gebunden werden.

Kurzschulungen, Wochenendkurse oder gewerbliche Zertifikate dürfen eine ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung nicht ersetzen. Medizinische Eingriffe sind nicht bloße technische Handgriffe, sondern erfordern Indikationsstellung, Risikoabwägung, anatomisches und pharmakologisches Verständnis, Komplikationsmanagement, Aufklärung, Dokumentation und Nachsorge.

Der Landesparteitag spricht sich daher dafür aus:

  1. Invasive medizinische Tätigkeiten künftig klar gesetzlich zu definieren.
  2. Invasive Maßnahmen mit relevantem Risiko für Gefäße, Nerven, Gewebe, Infektionen oder Arzneimittelwirkungen grundsätzlich der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Verantwortung vorbehalten ist.
  3. Die eigenverantwortliche Durchführung solcher Maßnahmen durch nichtärztliche Berufsgruppen ohne entsprechende medizinische Ausbildung ist zu begrenzen.
  4. Delegation weiterhin zu ermöglichen, jedoch nur unter klarer ärztlicher oder zahnärztlicher Indikation, Verantwortung, Dokumentation und Rückholbarkeit.
  5. Bestehende Regelungslücken im Heilpraktikerrecht, im Bereich ästhetischer Selbstzahlerleistungen, bei Infusionstherapien sowie bei diagnostischen Angeboten außerhalb ärztlicher Strukturen zu schließen.