Gleiche Aufwandsentschädigung für Schiedsleute in Schleswig-Holstein

Die FDP Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass die Aufwandsentschädigung für Schiedsleute und deren Vertreterinnen und Vertreter landesweit einheitlich und angemessen geregelt wird. Ziel ist es, bestehende Unterschiede zwischen Kommunen zu beseitigen und die wichtige ehrenamtliche Tätigkeit der Schiedsleute fair zu honorieren. Die Höhe der Aufwandsentschädigung soll sich an der Höhe der Sitzungsgelder für Gemeindevertreter, Kreistagsabgeordnete bzw. Stadtverordnete orientieren. Ein monatlicher Grundbetrag von 68,00€ erscheint als angemessen und soll nicht unterschritten werden. Wird vom Träger keine – für die Fallbearbeitung unbedingt notwendige – IT-Ausstattung gestellt, erhöht sich der Grundbetrag um 10,00€/Monat für einen ausschließlich für die Fallbearbeitung eingesetzten privaten Computer und um weitere 2,00€/Monat für die Nutzung eines privaten Druckers.

Für im Rahmen der Tätigkeit von der Schiedsfrau / dem Schiedsmann nachzuweisende Fahrten werden - abweichend vom BRKG - einheitlich 38 Ct/km gezahlt.

Gewählte Vertreterinnen/Vertreter erhalten eine monatliche Pauschale von 30,00€.

Die FDP-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine entsprechende Regelung auf Landesebene einzusetzen.