Keine Hundesteuer für den ersten Hund in einem Haushalt

Positionspapier

Quelle: shuttersstock

Der Hund ist das einzige Haustier, dessen Haltung als Luxusgut versteuert wird. Die FDP in Schleswig-Holstein hält das für nicht zeitgemäß und fordert die landesweite Abschaffung der Hundesteuer für den ersten Hund im Haushalt.
Für viele ältere Bürger, insbesondere wenn sie alleine leben, aber auch für viele Familien ist der Hund ein wichtiges Bezugswesen, manche betrachten ihn sogar als Familienmitglied. Einsamkeit und Isolation sind auch in unserem Flächenland ein zunehmendes Problem und somit ein wichtiges gesellschaftliches Thema. Mehr als jede zehnte Person ist von Einsamkeit betroffen, vor allem ältere Menschen im ländlichen Raum fühlen sich einsam. Die Corona-Pandemie hat hier zudem wie ein Brennglas gewirkt. Haustiere können eine wichtige Hilfe sein, um Menschen aus der Einsamkeit und Isolation zu holen. Es ist unumstritten, dass insbesondere Hunde eine erhebliche positive Auswirkung auf die psychische und physische Gesundheit des Halters haben.


Die Geschichte der Hundesteuer ist mehr als 200 Jahre alt. Sie stammt aus einer Zeit, als alle Tiere, die nicht als Nutztiere dienten, zu Luxusgütern erklärt wurden. Die sogenannte „Consumptions- und Luxussteuer“ wurde 1810 von Friedrich Wilhelm III. eingeführt und sah neben der Besteuerung von Hunden auch die Besteuerung von Pferden und Dienern vor. Historisch und tatsächlich ist das heute längst überholt. Es ist völlig aus der Zeit gefallen, den Familienhund als Luxusgut zu deklarieren.


Trotzdem hat die Hundesteuer die Jahrhunderte überdauert, wenn auch unter neuem Namen. Seit 1969 ist die Hundesteuer eine sogenannte „örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuer“. Nach dem Kommunalabgabengesetz kann diese durch Gemeinden und Städte erhoben werden. Dementsprechend fällt die Höhe der zu entrichtenden Hundesteuer auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch aus. Während einige Kommunen gar keine Hundesteuer erheben, erheben andere Kommunen gut 150 Euro pro Jahr für die Haltung des ersten Hundes. Auch diese gravierenden Unterschiede machen deutlich, dass es der Erhebung an einem plausiblen Sachbezug fehlt. Hinzukommt, dass vor allem für ältere Menschen eine Hundesteuer von bis zu 150 Euro eine zusätzliche finanzielle Belastung für die schmale Rente darstellen kann.
Hartnäckig hält sich zudem der Irrglaube, dass die Einnahmen aus der Hundesteuer für die Beseitigung von Hundekot verwendet werden. Steuern dürfen allerdings nicht zweckgebunden erhoben werden. Sie fließen dem allgemeinen Haushalt der Gebietskörperschaft zu. Die Hundesteuer ist somit ein allgemeines Mittel zur Deckung der Gesamtausgaben einer Kommune. Die Erhebung der Hundesteuer ist mit viel Bürokratie und hohen Kosten verbunden, sodass ein positiver Effekt für den kommunalen Haushalt mehr als zweifelhaft erscheint.


Beseitigt der Halter die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt werden kann. Wir sind der Meinung, dass die Verunreinigung des öffentlichen Raumes über solche Sanktionen und nicht über eine allgemeine Hundesteuer bekämpft werden müssen. Wir wollen das Kommunalabgabengesetz dahingehend ändern, dass der erste Hund in jedem Haushalt steuerfrei gestellt wird, mit Ausnahme von Hunden, die als gefährlich eingestuft sind. Die Steuerfreistellung muss auf den ersten Hund begrenzt sein, denn es darf keine finanziellen Erleichterungen für Animal-Hoarding geben. Die Änderung des Kommunalabgabengesetzes bedeutet zwar streng genommen einen Eingriff in die Steuergesetzgebungskompetenz der Kommunen. Aber wir wollen die Steuerausfälle der Kommunen über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) durch Landesmittel kompensieren.


Wir Freie Demokraten haben bereits 2018 die Einführung einer Pferdesteuer erfolgreich verhindert. Zum 18.03.2018 wurde das Kommunalabgabengesetz in Schleswig-Holstein dahingehend geändert,
Keine Hundesteuer für den ersten Hund in einem Haushalt, dass den Kommunen die Erhebung einer Pferdesteuer untersagt wurde (§ 3(7) KAG). Der Hund ist in Schleswig-Holstein damit das einzige Haustier, das einer Besteuerung unterworfen wird. Wir sehen hier eine gesetzlich verankerte Ungleichbehandlung von Hundehaltern, die zumindest beim ersten Hund endlich beendet werden muss.

 

Februar 2022
Annabell Krämer, MdL
Mitglied der Programmkommission, zuständig
für Finanzen und Haushalt
Listenplatz 3 der FDP Schleswig-Holstein zur
Landtagswahl 2022