Wohnraumschaffung einfach machen

Zur aktiven Linderung der Wohnraumknappheit eröffnet die FDP Betrieben und Unternehmern die Möglichkeit, auf neuen Grundstücken und auf Bestandsgebäuden die Errichtung von Personalunterkünften und Personalwohnungen unter
Vorsteuerabzug durchzuführen.

Der Vorsteuerabzug ist an die grundbuchrechtliche Absicherung des Nutzungszwecks gebunden und sieht eine Korrektur des Vorsteuerabzuges vor, wenn die beabsichtigte Nutzung nicht mindestens 15 Jahre seit Nutzungsbeginn bestehen bleibt.

Dazu sind zwei Änderungen an bestehenden Gesetzen und Verordnungen erforderlich.

  1.  § 15 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist wie folgt zu ergänzen:

(1c) Verwendet der Unternehmer ein Grundstück für die Errichtung von Personalwohnungen und Personalunterkünften, die das Unternehmen im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit unmittelbar an die Angestellten vermietet, berechtigt dies zum Vorsteuerabzug. Bei einer Nutzungsänderung vor Ablauf von 15 Jahren seit Beginn der Nutzung ist die Vorsteuer anteilig zu berichtigen.

  1.  § 8 Abs. 3 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist wie folgt zu ergänzen:

„Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter sowie Wohnungen für Mitarbeiter und Auszubildende, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.“

  1.  § 7 Abs. Abs. 2 Nr. 6 wird wie folgt ergänzt:

 "...sowie für Mitarbeiter und Auszubildende."