Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts — Zeit für haushaltspolitische Vernunft, in Bund und Land
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 wurde erstmals die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse konkretisiert und geschärft. Die Freien Demokraten begrüßen dies ausdrücklich und ziehen
unverzüglich die notwendigen haushaltspolitischen Konsequenzen. Aus unserer Sicht leitet dieses Urteil nun endgültig die finanzpolitische Zeitenwende ein, die wir für Schleswig-Holstein und die Bundesrepublik Deutschland entscheidend gestalten wollen. Für uns Freie Demokraten sind das Einhalten der Schuldenbremse und der Verzicht auf Steuererhöhungen essentieller Bestandteil der notwendigen nachhaltigen Finanzpolitik und damit weiterhin Koalitionsbedingung im Bund.
Schleswig-Holstein steht auch zukünftig vor großen langfristigen wie kurzfristigen Herausforderungen.
Langfristig brauchen die Menschen im Land eine Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur, die den gestiegenen Anforderungen der alternden Gesellschaft gerecht wird. Auf der anderen Seite muss wieder massiv in die Bildungs- sowie Mobilitätsinfrastruktur investiert werden. Nur so können wir das Potenzial, welches in unserem Land steckt, vollständig heben und dadurch sicherstellen, dass Schleswig-Holstein auch zukünftig Innovationstreiber ist.
Kurzfristig gilt es daher den Anspruch auf die schulische Ganztagsbetreuung flächendeckend sicherzustellen, die Weiterentwicklung der KiTa-Reform konsequent umzusetzen sowie die Flächen für Ansiedlungen massiv auszuweiten.
Angesichts der deutlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts stehen wir in Schleswig-Holstein aber nun vor einer durch die Landesregierung selbst verschuldeten entscheidenden Weggabelung in unserer Haushaltspolitik.
Es ist daher unerlässlich, dass die Landesregierung unverzüglich handelt und ihre Finanzpolitik grundlegend überarbeitet. Die bisherige Vorgehensweise, die eine Bevorratung von Kreditmitteln für nicht dringende Projekte und eine zweckentfremdete Verwendung von Notkrediten beinhaltet, hat nicht nur das
Potenzial, die finanzielle Stabilität Schleswig-Holsteins nachhaltig zu gefährden, sondern belastet auch zukünftige Generationen und sorgt durch Tilgungs- und Zinsverpflichtungen für einen drastisch eingeschränkten Gestaltungsspielraum.
Daher fordern wir von der schwarz-grünen Regierung eine dringende Kurskorrektur. Wir Freie Demokraten Schleswig-Holstein fordern, dass die landespolitischen Entscheidungen und Maßnahmen sich an den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils orientieren. Nur so können wir sicherstellen, dass die Finanzpolitik in Schleswig-Holstein nicht nur den heutigen, sondern auch den Bedürfnissen künftiger Generationen gerecht wird. Konkret bedeutet dies für die Haushaltspolitik des Landes:
1. Strenge Einhaltung der Schuldenbremse
Alle Notkredite müssen streng auf ihre Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit geprüft werden. Die Bevorratung von Notkrediten ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung verfassungswidrig. Daher müssen die noch nicht verbrauchten
Haushaltsmittel aus dem UkraineNotkredit, die in Rücklagen und Sondervermögen liegen, aufgelöst werden. Alle bisherigen durch Zusagen eingegangene finanziellen Verpflichtungen seitens der Landesregierung sind zu erfüllen und aus regulären Haushaltsmitteln zu begleichen.
2. Keine Zweckentfremdung von Notkrediten
Die Folgen von Krisen, die lange absehbar waren, oder gar von der öffentlichen Hand verursacht worden sind, dürfen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mit Notkrediten finanziert werden.
Die Begrenzung des Klimawandels ist seit Jahren eine Daueraufgabe, der somit fortlaufend mit Mitteln aus dem ordentlichen Haushalt zu begegnen ist.
Wir tragen keine Umwidmungen von Kreditmitteln für Zwecke mit, die nicht mit der ursprünglichen Notlage verbunden sind.
3. Transparenz in der Haushaltsführung
Die Landesregierung muss zu einer transparenten Haushaltsführung zurückkehren und diese dauerhaft gewährleisten. Die Bildung von Rücklagen darf nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden. Die Aufstockung bestehender Sondervermögen soll aus Haushaltsüberschüssen erfolgen (IMPULS).
4. Notlagen sind kein Baustein solider Finanzpolitik
Das jährliche Ausrufen einer außerordentlichen Notlage, um die eigenen finanzpolitischen Fehler auszubügeln, führt zu einer Entwertung der Bedeutung dieses Instrumentes. Eine dauerhafte Verschuldung über Notkredite ist kein Baustein einer generationengerechten Haushaltspolitik.
5. Stärkung der Haushaltsdisziplin
Der Landeshaushalt muss auf einer soliden und nachhaltigen Basis geführt werden, wobei jede Ausgabe über die eigentlichen Kernaufgaben hinaus, kritisch zu hinterfragen ist. Die Überdehnung des Haushaltes zur Wahrung des schwarz-grünen Koalitionsfriedens ist gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins nicht länger zu vertreten und umgehend einzustellen.
Wir Freie Demokraten Schleswig-Holstein setzen uns für die konsequente Umsetzung dieser Grundsätze ein, um eine nachhaltige und zukunftsfähige Haushaltspolitik im Land zu gewährleisten – für die Gestaltungsmöglichkeiten zukünftiger Generationen!