Auslaufen der EEG Förderung

Auslaufen der EEG-Förderung und Nutzung von 'Wegwerfstrom'

Der Landesparteitag bittet die Bundestagsfraktion und die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die auf 20 Jahre festgelegte und ab 2021 auslaufende feste Einspeisevergütung aus der EEG Förderung für die Einspeisung von Strom aus Windkraftanlagen nicht verlängert wird.

Für die durch das in Schleswig-Holstein seit Jahren geltende und kürzlich zum dritten Mal verlängerte Ausbau-Moratorium nicht bearbeiteten oder beschiedenen Anträge zur Errichtung von Windkraftanlagen gilt das Jahr der Einreichung als maßgeblich für die EEG-Förderung.

Der Landesparteitag bittet die Bundestagsfraktion und die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass sowohl aus ökonomischen wie aus ökologischen Gründen Windkraftanlagen bei Netzüberlastung für die Wärme- oder Gaserzeugung genutzt werden können, anstatt Vergütungen für nicht erzeugten Strom zu erhalten.