Kommunalwahlrecht: Arbeitsfähigkeit und Vielfalt in Kommunalvertretungen sicherstellen!

Wir Freie Demokraten wollen kommunale Vertretungen, in denen sowohl eine Vielfalt der politischen Meinungen und des kommunalen Engagements als auch eine hohe, dauerhafte Arbeitsfähigkeit kommunaler Vertretungen sichergestellt wird. Parteien und Wählervereinigungen spielen in den kommunalen Vertretungen gleichermaßen eine bedeutende Rolle.

Dies ist mit dem derzeitigen Kommunalwahlrecht in Schleswig-Holstein nicht immer gegeben. Die FDP Schleswig-Holstein setzt sich daher für eine Reform des Kommunalwahlrechts auf Basis der folgenden Leitgedanken ein:

  1. Kreis- und gemeindeweite Listen, Erst- und Zweitstimme: eine Partei oder Wählervereinigung soll auch dann im gesamten Wahlgebiet eines Kreises oder einer Gemeinde wählbar sein, wenn sie nicht in allen Wahlkreisen des Wahlgebietes Direktkandidaten aufstellt. Dazu ist die Einführung einer personalisierten Verhältniswahl mit Erst- und Zweitstimme bei Kommunalwahlen und somit die Angleichung des Wahlsystems an die Landtags- und Bundestagswahlen erforderlich.
     
  2. Keine Prozenthürde für die Kommunalwahl. Das Bundesverfassungsgericht hat die 5%-Hürde bei Kommunalwahlen im Jahre 2008 für verfassungswidrig erklärt. Die FDP Schleswig-Holstein sieht keine geänderte Sachlage, die eine Diskussion über diese oder eine andere Prozenthürde rechtfertigen würde.
     
  3. Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach Saint-Lague. Entsprechend der Studie des Bundeswahlleiters vom 4. Januar 1999 soll auch bei Kommunalwahlen weiterhin das Höchstzahlverfahren nach Saint-Lague verwendet werden, um auch kleineren Parteien und Wählervereinigungen eine angemessene Vertretung zu ermöglichen.

Die FDP lehnt insbesondere den Vorstoß der CDU zur Wiedereinführung einer 5-Prozent-Klausel mit dem erkennbaren Ziel der ausschließlichen Stärkung großer Parteien als eine bewusste Verengung des demokratischen Angebots und der Vielfalt im kommunalen Umfeld ab.