Integration aktiv voranbringen

Der starke Zustrom von Menschen aus Ländern außerhalb Europas im Jahr 2015 stellt die Gesellschaft vor vielfältige Herausforderungen bei der Integration. Diese Herausforderung betrifft sowohl die Menschen, die möglicherweise nach dem Ende von Bürgerkriegen in ihren Heimatländern in einigen Jahren in diese zurückkehren werden, als auch diejenigen, die dauerhaft in Deutschland bleiben werden. Allen Menschen, die sich auf Basis eines Asylantrages oder einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufhalten, sollte nach Ansicht der FDP die Möglichkeit zur Integration und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden.

Die Kommunen tragen nach wie vor die Hauptlast bei der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen. Das Land muss die kommunale Ebene als Partner auf Augenhöhe bei der Bewältigung dieser enormen Herausforderungen begreifen. Hierzu gehört insbesondere auch einen abgestimmtes Zuweisungsmanagement, welches den Kommunen verlässliche Grundlagen für ihre Planungen vor Ort liefert.

Klar ist auch, dass die Gesellschaft einen Zustrom von mehreren Millionen Menschen binnen weniger Jahre nicht wird verkraften können und daher im Jahr 2016 eine spürbare Reduzierung der Zugangszahlen nach Deutschland erforderlich ist. Da es einen europäischen Verteilungsmechanismus, wie er eigentlich wünschenswert wäre, auf absehbare Zeit nicht geben wird, sind hierzu notfalls nationale Maßnahmen erforderlich.

Allein in Schleswig-Holstein sind im zurückliegenden Jahr 35.000 Menschen den Kommunen zur Unterbringung zugewiesen worden. Für eine nachhaltige Integration dieser Menschen und ihrer ggf. noch nachziehenden Familien müssen tragfähige Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Wohnraum intelligent bereitstellen

Diese tragfähigen Rahmenbedingungen beginnen bei der Unterbringung. Hier muss es weiter Ziel bleiben, zu große Verdichtungen von Flüchtlingen in einzelnen Quartieren zu verhindern. Es ist zwar zu begrüßen, wenn nun unter erleichterten Standards neue Wohnungen für Flüchtlinge gebaut werden sollen. Eine vollständige Belegung auch schon einzelner Wohnkomplexe mit Flüchtlingen würde aber schon zu unerwünschter „Ghettoisierung“ führen. Vielmehr schlägt die FDP vor, gezielt Wohnprojekte für bestimmte Bevölkerungsgruppen wie z.B. junge Familien, ältere und behinderte Menschen oder Studenten zu schaffen, damit die dann freiwerdenden, im Bestand verteilten Wohnungen integrationsorientiert an Flüchtlinge vergeben werden können. Dies hätte zudem den Vorteil, dass staatlich geförderter Wohnungsneubau nicht ausschließlich auf eine Gruppe beschränkt werden würde. Hierzu ist es aber erforderlich, die Baustandards bei der Barrierefreiheit zu erhalten. In diesem Bereich werden ungeachtet des Flüchtlingszustroms durch den demografischen Wandel in den kommenden Jahren in jedem Fall zusätzliche Angebote für ältere Menschen gebraucht. Grundsätzlich muss aus Sicht der FDP gelten, dass Standards für alle Bauherren im gleichen Maße verbindlich sein müssen. Zielführender erscheinen der FDP zur kurzfristigen Erleichterung von Bauaktivitäten eine Aussetzung der Energieeinsparverordnung 2016 und eine Rückkehr zu den Standards des Jahres 2015.

Damit entsprechende Baumaßnahmen auch im ländlichen Raum durchgeführt werden können, fordert die FDP, die Vorgaben der Landesplanung so anzupassen, dass im Umfang der zugewiesenen Personen in den Städten und Gemeinden neuer Wohnraum geschaffen werden darf, ohne das dies auf bestehende Ausbaukontingente angerechnet wird.

Eine wie vermehrt geforderte, verpflichtende Wohnsitzauflage auch nach positiver Entscheidung über einen Asylantrag wird von der FDP kritisch betrachtet. Eine solche Maßnahme würde zwar bestimmte Kapazitätsplanungen erleichtern und Verdichtungsentwicklungen entgegenwirken, hier wären aber Wohnungsbau und Quartiersmanagement vorrangig gefragt. Letztendlich müssen aber auch anerkannte Flüchtlinge das Recht haben, über ihren Lebensmittelpunkt frei zu bestimmen. Wenn dies die Befürchtung anhaltender Verwerfungen zur Folge hat, ist dies aus Sicht der FDP mehr ein Indiz dafür, dass die Gesamtaufnahmefähigkeit einer Gesellschaft an ihre Grenzen stößt. Dauerhafte Zwangsauflagen werden die Integration nicht fördern und dürften auch bei einem anhaltenden Charakter als Willkürmaßnahme wahrgenommen werden.

Zugang zu Bildung und Sprache

Für eine reibungslose Integration in Alltag und Kultur ist Sprache die wichtigste Voraussetzung. Hier ist inzwischen eine Vielzahl von Angeboten entstanden, welche von zahlreichen Durchführungsträgern für verschiedene Auftraggeber (Bund, Land, Bundesagentur für Arbeit) bereitgestellt werden. Dazu kommen ehrenamtliche Angebote sowie die Unterstützung in KITAs und Schulen. Hier fordert die FDP, dass für alle Personen im Asylverfahren oder mit einer Aufenthaltsgenehmigung nicht nur ein passendes Angebot bereit- sondern eine Teilnahme auch sichergestellt wird. Anderenfalls sollten Transferleistungen gekürzt werden können.

Der Spracherwerb in Kindertageseinrichtungen und Schulen ist für junge Menschen im Alltag besonders effektiv. Dabei ist aber darauf zu achten, dass der Anteil von Flüchtlingen in einer Bezugsgruppe nicht zu groß werden darf, da ansonsten kaum Austausch mit deutschsprachigen Kindern und Jugendlichen erfolgt. Im Bereich von Kindertageseinrichtungen schlägt die FDP daher vor, übergangsweise die Gruppengrößen im Rahmen der Ausnahmemöglichkeiten anzupassen, bevor ausschließlich von Flüchtlingskindern besuchte neue Gruppen eingerichtet werden. Die vorhandenen Mittel des Landes für Qualitätsentwicklung im KITA-Bereich sollten schwerpunktmäßig zur Fortbildung des pädagogischen Personals in der besonderen Aufgabenstellungen in Hinblick auf Flüchtlingskinder eingesetzt werden.

In der Schule müssen die sog. DaZ-Zentren (Deutsch als Zweitsprache) an weiteren Schulen eingerichtet werden, um eine negative Schwerpunktbildung zu verhindern. Hierfür sind durch das Land entsprechende Planstellen für eine angemessene Lehrerausstattung bereitzustellen. Die zusätzlich einzustellenden Lehrer sollten jedoch zunächst als Angestellte befristet beschäftigt werden, um eine langfristige mögliche Fehlbemessung des Gesamtlehrerbedarfs zu verhindern.

Integration im Alltag

Für erwachsene Menschen findet Integration und Teilhabe vor allem im Arbeitsleben statt. Um möglichst vielen Menschen, die sich im Asylverfahren befinden oder die über eine Aufenthaltserlaubnis verfügen, den Zugang zu Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen, bedarf es besonderer Anstrengungen, da in vielen Fällen nicht die notwendigen Qualifikationen vorhanden sind. In einem ersten Schritt sollten Flüchtlinge daher an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Neben den qualifizierenden Angeboten der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter können hier die Arbeitsgelegenheiten nach AsylbLG oder sog. Ein-Euro-Jobs im Rahmen des SGB II ein guter Einstieg sein. Auch Praktika sollten im Zusammenspiel mit den Kammern (Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft), Tarifpartnern und Kommunen von den Agenturen und Jobcentern vermittelt werden. Bei Praktika und ersten Schritten im neuen Job ist nach Meinung der FDP ein flexibler Umgang mit dem Thema Mindestlohn erforderlich. Hier fordern wir, dass analog zu den Bestimmungen für Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten die Mindestlohnverpflichtung für Flüchtlinge entfällt. Für den o.g. Personenkreis sind alle Arbeitsmarktzugangsbarrieren wie Beschäftigungsverbote oder Vorrangprüfungen zu beseitigen. Vorhandene Qualifikationen müssen im Zusammenwirken mit den Kammern festgestellt, vorhandene Berufsabschlüsse zügig anerkannt und in die deutsche Systematik eingeordnet werden. Gerade für jüngere Flüchtlinge ist es sinnvoll, eine Ausbildung anzustreben. Es muss aber auch Rücksicht auf die mangelnden Sprachkenntnisse genommen werden. Daher sollte jungen Erwachsenen regelhaft eine betrieblich orientierte Ausbildungsvorbereitungsmaßnahme angeboten werden. In der Ausbildung selbst sollten nach Auffassung der FDP schriftliche Leistungen auch auf Englisch vorgenommen werden dürfen und es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, betrieblichen und schulischen Teil einer Ausbildung flexibel zu absolvieren. Eine Verlängerung der Schulpflicht für Flüchtlinge lehnt die FDP hingegen ab.

Neben Arbeit und Ausbildung muss das Zusammenleben auch im Freizeitbereich gestärkt werden. Zentrale Bedeutung kommt hierbei den Sportvereinen, offener Jugendarbeit, Freiwilligen Feuerwehren, Kultureinrichtungen und Religionsgemeinschaften zu. Hier sollte pro Kreis und kreisfreier Stadt ein Fonds aufgelegt werden, der ehrenamtliche Projektarbeit mit Flüchtlingen unterstützt und so Räume der Begegnung und des Austausch von Flüchtlingen und Bevölkerung ermöglicht. Die Erstausstattung solcher Fonds soll nach Ansicht der FDP durch das Land erfolgen. In der Folge sollten sich aber weitere gesellschaftliche Akteure an der Finanzierung der Projekte oder des Fonds beteiligen können, mit steuerlichen Vorteilen für die Spendenden.

Letztendlich kann Integration und friedliches Zusammenleben nur funktionieren, wenn eine gemeinsame Basis für das Miteinander besteht. Diese Regeln müssen auf den Grundannahmen der individuellen Freiheit, der Gleichheit aller Menschen und dem säkularen Rechtsstaat fußen. Eine Infragestellung dieser Grundlage kann und darf nicht hingenommen werden. Es ist notwendig, diese Erwartungshaltung auch klar zum Ausdruck zu bringen. Sanktionieren lassen sich abweichende Wertvorstellungen aus Sicht der FDP hingegen nicht.