Kommunale Standpunkte der Freien Demokraten
Am 06. Mai 2018 finden in Schleswig-Holstein die Wahlen zu den Kommunalparlamenten statt.
Unten finden Sie eine Zusammenfassung der Standpunkte und Forderungen der Freien Demokraten zur Kommunalwahl.
Abschaffung Straßenausbaubeiträge
Bis jetzt bestand eine Pflicht der Kommunen, von den Grundstückseigentümern Straßenausbaubeiträge zu erheben, wenn die Straße um- oder ausgebaut wird. Diese Regelung wurde von der Koalition aus SPD, Grünen und SSW eingeführt.
Die jetzt vom Landtag verabschiedete Gesetzesänderung beinhaltet nur die Beseitigung der Pflicht zum Erheben von Straßenausbaubeiträgen. Die Kommunen können weiterhin Beiträge erheben, müssen es aber nicht. Um den Kommunen die Abschaffung der Beiträge zu ermöglichen wird die Jamaika-Koalition nach der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden vom 11.1.2018 diese mit zusätzlich jährlich 15 Mio. Euro unterstützen.
Ziel der Freien Demokraten ist es, die Straßenausbaubeiträge komplett abzuschaffen. Die jetzt verabschiedete Änderung sollte aus Sicht der FDP daher nur ein Zwischenschritt sein.
Kita Finanzierungsreform
Bildung
G9-Reform
Die Bereitstellung und Unterhaltung der Schulgebäude ist Aufgabe der Schulträger. Die Kommunen erwarten, dass die Schülerzahl und in Folge der Raumbedarf an den Gymnasien nicht nur aufgrund der zusätzlichen Klasse, sondern auch wegen veränderter Schülerströme steigen werden. Aufgrund dessen wird eine finanzielle Unterstützung durch das Land gefordert. In der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden vom 11.1.2018 verpflichtete sich das Land, „durch die Umstellung von G8 zu G9 ausgelösten und nachgewiesenen finanziellen Mehrbedarf zu kompensieren, soweit dieser notwendig, unabwendbar und unmittelbar durch das Gesetz verursacht worden ist“. Ab 2023 soll ein Mehrbelastungsausgleich stattfinden.
Schulbausanierung
Den Schulträgern obliegt die Bereitstellung und Unterhaltung der Schulgebäude. Schulbausanierungsprogramm des Landes: Die Landesregierung hat sich in der Vereinbarung mit dem Kommunalen Landesverbänden vom 11.1.2018 dazu verpflichtet, 50 Mio. Euro zur Sanierung von Schulen zur Verfügung zu stellen; davon dienen 7,5 Mio. der Sanierung von sanitären Anlagen.
Wirtschaft und Verkehr
Landesstraßen
Für die FDP ist es von hoher Priorität, den vorhandenen Sanierungsstau schnellstmöglich abzubauen. Von einem funktionstüchtigen und modernen Landesstraßennetz profitieren auch die Kommunen. Denn eine schnelle und sichere Erreichbarkeit steigert u.a. die wirtschaftliche Attraktivität und die Lebensqualität. Der erheblichen Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur wurde im Koalitionsvertrag Rechnung getragen. In Übereinstimmung mit dem FDP-Landtagswahlprogramm wurde ein klarer Fokus auf die Sanierung und den Ausbau des Landesstraßennetzes gelegt. Man einigte sich darauf, den entsprechenden Ansatz im Landeshaushalt für Investitionen im Rahmen einer Mobilitätsoffensive um insgesamt 120 Mio. Euro über die Legislaturperiode hinweg zu stärken, um jährlich ein Investitionsniveau von mindestens 90 Mio. Euro zu erreichen.
Die Kreise wurden im Vorwege der Erstellung des „Erhaltungsprograms Landesstraßen 2018“ aufgefordert, „Wünsche“/Prioritäten für Sanierungsmaßnahmen an das Verkehrsministerium zu übermitteln. Wir wollen an der best möglichen Realisierung der Sanierungen arbeiten.
Regional- und Nahverkehr (SPNV & ÖPNV)
Zuverlässige und attraktive Mobilitätsangebote sind wichtige Einflussfaktoren auf die Lebensqualität der Menschen in SH. Die FDP setzt sich daher dafür ein, dass das Nahverkehrsnetz ausgebaut und modernisiert wird. Die Koalition einigte sich darauf, den ÖPNV mit zusätzlichen Bundesmitteln zu stärken, attraktiver zu gestalten und durch neue Konzepte zu optimieren.
Für die Bestellung des ÖPNV sind die Kreise bzw. kreisfreien Städte als Aufgabenträger verantwortlich. Für die ÖPNV-Bestellung werden den Kommunen entsprechende Finanzmittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird das Sondervermögen MOIN.SH („Sondervermögen zur Förderung von Mobilität und Innovation des Schienenpersonennahverkehrs im Land Schleswig-Holstein“), aus dem bestimmte Maßnahmen finanziert werden können, um 10 Mio. Euro aufgestockt.
Windenergie
Flucht und Integration
Integration
Derzeit wird ein Landesintegrationsgesetz erarbeitet, das klare Integrationsziele für das Land und die Kommunen definiert und den Weg dorthin mit den entsprechenden Maßnahmen unterlegt. Die Kommunen müssen bei der Integration unterstützt werden. Die Integrations- und Aufnahmepauschale (IAP) wird auf 500 Euro, der Festbetrag auf 17 Mio. Euro festgesetzt.
Rückführung/Asylverfahren
Bei Menschen, die keine Bleibeperspektive in Deutschland haben, müssen Rückkehrpflichten konsequent durchgesetzt werden. Hierzu gibt es ein integriertes Rückführungsmanagement, das zuerst auf Beratung und damit auf freiwillige Ausreise setzt. Sollte keine freiwillige Ausreise stattfinden, müssen alle rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung der Rückkehrpflicht ausgeschöpft werden. Insgesamt müssen die Asylverfahren beschleunigt werden. Verfahrensführende Stelle ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Maßgeblicher Einfluss kann daher nur auf Bundesebene ausgeübt werden.