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Gerrit Koch: Flughafengegner zeigen Elan am falschen Ende
10.03.2010

Gerrit Koch, MdL Zur Ankündigung der Flughafengegner, u.a. 3000 Plakate in Lübeck aufstellen und eine Zeitung in 100.000er Auflage an die Haushalte verteilen zu wollen, erklärte der Lübecker FDP-Landtagsabgeordnete Gerrit Koch:
"Die angekündigten Aktionen der Flughafen-Gegner sind bemerkenswert. Wenn sie tatsächlich 3000 Plakate an Lübecks Straßen aufstellen, dann ist das mehr, als die dahinterstehenden Parteien im jüngsten Wahlkampf an Plakatwerbung zustande brachten. Nun misst sich Erfolg bekanntlich nicht an der Zahl von Plakaten. Ich hätte mir aber gewünscht, dass diejenigen Parteien, die jetzt massiv gegen einen potenziellen Jobmotor in Lübeck Stimmung machen wollen, sich in den vergangenen Jahren mit dem gleichen Einsatz für eine Investition in den Standort Lübeck engagiert hätten." Aber wie immer zeigten die Flughafengegner großen Elan am falschen Ende, so Koch weiter. Erneut würden Arbeitsplätze verhindert, die Lübeck dringend nötig hätte.
"Die linken Parteien leben in Gedanken immer noch in den Zeiten, als Lübeck komfortabel von der Zonenrandförderung profitiert hat. Dass diese Zeiten lange zurückliegen, will die Bürgerschaftsmehrheit nicht wahrhaben. Wer aber nie gelernt hat, dass man Geld zuerst verdienen muss, bevor man es mit dem Füllhorn ausschütten kann, der kann sich natürlich auch die millionenteure Degradierung des Flughafens zum ewigen Millionengrab, genannt Verkehrslandeplatz, erlauben", sagte Gerrit Koch abschließend.
Frank Zabel, Pressesprecher, v.i.S.d.P., FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: info@fdp.ltsh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/
Wolfgang Kubicki: Der Rechtsstaat hat gesiegt!
02.03.2010 
aboutpixel.de
Vertraulich © Sebastian Drolshagen Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur so genannten Vorratsdatenspeicherung erklärte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
"Erneut hat das Bundesverfassungsgericht einen Gesetzentwurf gekippt, der einen übermäßigen und anlasslosen Eingriff in die persönliche Freiheit vorgesehen hatte. Einmal mehr hat das Bundesverfassungsgericht denjenigen ein mangelndes Rechtsstaatsverständnis ins Stammbuch geschrieben, die den Ermittlungsbehörden immer mehr Überwachungskompetenzen einräumen wollen, obwohl kein konkreter Verdacht gegen eine Person vorliegt. Wieder einmal wurde ein Schritt vom Rechtsstaat in den maßlosen Präventions- und Datensammelstaat gestoppt." Das Gericht habe damit ein deutliches Zeichen dagegen gesetzt, dass die Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt wird, so Kubicki weiter.
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