FDP LV Schleswig-Holstein

Samstag, 4. Februar 2012

Spenden

Neben der Stimme am Wahltag und der Mitgliedschaft ist die Spende die dritte wesentliche Säule für die Unterstützung einer Partei durch die Bürger. Parteien sind berechtigt, Spenden in unbegrenzter Höhe anzunehmen. Spenden sind ein wichtiger und sehr persönlicher Beitrag des einzelnen Bürgers für die Politik seiner Wahl und Ausdruck persönlicher Willensbekundung.

Eine Spende an eine Partei stärkt die Demokratie in Deutschland. Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig.

Als Privatperson können Sie Ihre Spende an die FDP bis zu 3.300 Euro im Jahr steuerlich geltend machen, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 6.600 Euro, unabhängig davon, ob Sie zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spenden.

Eine Spende von 500 Euro kostet Sie im günstigsten Fall 250 Euro:

1. Die steuerliche Vergünstigung ist gestaffelt. Für die ersten 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro werden Ihnen nach § 34g EstG exakt 50% der gespendeten Summe zuzüglich des eingesparten Solidaritätszuschlags von der Steuerschuld abgezogen. Darüber hinaus gehende Beiträge können Sie bis zur Höhe von 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro nach § 10b EstG in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Sie reduzieren die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.

Zusätzliche Hinweise:

Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen. Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden. Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.

Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben.

Anonyme Spenden über 500 Euro dürfen nicht angenommen werden. Für Spender ohne deutsche Staatsbürgerschaft gilt: Spenden über 1.000 Euro dürfen nicht angenommen werden. Barspenden über 1000 Euro dürfen nicht angenommen werden.

Alle Spenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der FDP zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 Euro pro Person und Kalenderjahr überschreiten. Großspenden von über 50.000 Euro müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlicht werden.


Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist. Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetangebot des Deutschen Bundestages www.bundestag.de.

Ja, ich möchte der FDP spenden. Wie geht das?

Überweisung, Scheck oder Einzugsermächtigung.

Wir haben für Sie Möglichkeiten zusammengestellt, über die Sie die FDP finanziell unterstützen können.

1. Möglichkeit: Überweisung von Ihrer Bank auf unser Konto. Bitte vermerken Sie auf der Überweisung, für welche Gliederung die Spende gedacht ist.

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.

FDP Schleswig-Holstein
Deutsche Bank Kiel
BLZ 210 700 24
Kontonummer 038648200


2. Möglichkeit: Spende per Scheck

Eine der einfachsten Lösungen: Schicken Sie uns einen Scheck. Adressieren Sie Ihren Brief bitte an:

FDP Landesgeschäftsstelle
Eichhofstraße 27-29
24116 Kiel


Bitte geben Sie bei Ihrer Spende Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können. Benutzen Sie hierzu bitte das Feld "Verwendungszweck" auf dem Überweisungsträger.