FDP LV Schleswig-Holstein

Donnerstag, 23. Februar 2012
11.01.2012

Lebhafte Podiumsdiskussion der FDP-Landtagsfraktion zu Internetangeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks


Auf dem Podium diskutierten (v.l.n.r) Ingrid Brand-Hückstädt, medienpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Tobias Schmid, Bereichsleiter Medienpolitik RTL, Dr. Wolfgang Bauchrowitz, stellvertretender Direktor der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein, Dr. Werner Hahn, Justiziar des NDR, und Dr. Matthias Knothe, Leiter Medienpolitik in der Staatskanzlei Schleswig-Holstein.

 

Kontroverse Diskussion zum Thema „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Internet - Unzulässiger Wettbewerbsvorteil oder zeitgemäße Information?“ 

 
Am 10. Januar 2012 hatte die FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag zu einem aktuellen medienpolitischen Thema geladen: Darf der öffentlich-rechtliche Rundfunk gebührenfinanziert im Internet machen was er will? Hochkarätige Experten wie Dr. Werner Hahn, Justiziar des NDR, Dr. Tobias Schmid, Bereichsleiter Medienpolitik RTL und Dr. Matthias Knothe, Leiter Medienpolitik in der Staatskanzlei Schleswig-Holstein und die medienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Ingrid Brand-Hückstädt, diskutierten kontrovers auf dem Podium, unter Leitung des Moderators Dr. Wolfgang Bauchrowitz, stellvertretender Direktor der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein.

Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es untersagt, nicht sendebezogene, presseähnliche Angebote zu machen. Aus diesem Grund sei beispielsweise die „Tagesschau-App“ rechtswidrig, weil damit textbasierte Berichterstattung der ARD in den Pressebereich vorstoße – sagen die Einen. Mit der „Tagesschau-App“ bewege sich die ARD in ihrer Kernkompetenz der Information – sagen die Anderen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe eine verfassungsrechtliche Bestandsgarantie, die auch seine Fortführung auf dem mobilen Markt der Kommunikation beinhalte, lautet ihr Argument.

Nach der Begrüßung durch Günther Hildebrand, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der FDP-Landtagsfraktion, führte Helmut Verdenhalven, Mitglied der Geschäftsführung des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, die Gäste mit Hilfe eines pointierten Impulsreferats in das sehr komplexe Thema ein und berichtete auch über den Stand der Klage mehrerer deutscher Zeitungsverlage gegen die ARD wegen der „Tagesschau-App“. Der Dreh- und Angelpunkt ergebe sich aus der definitorischen Unschärfe des Begriffs presseähnlich im Rundfunkstaatsvertrag: Nicht-sendungsbezogene Internetangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seien nicht zulässig, presseähnliche Angebote hingegen schon. Damit gehe eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung einher, die die Zeitungsverlage benachteilige. Da bislang jedoch keine klare Ein- und Abgrenzung des Begriffs presseähnlich stattgefunden habe, gebe es zahlreiche offene Fragen. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Zeiten des Internet sei somit völlig unklar und müsse nunmehr durch Gerichte geklärt werden.

Dem widersprach der Vertreter des NDR: Die Debatte sei übertrieben und nur schwer nachvollziehbar, da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die 16 Landesregierungen einen klaren Auftrag erhalten hätten. Zudem gebe das Bundesverfassungsgericht nicht nur eine Bestands- sondern auch eine Entwicklungsgarantie für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Tobias Schmid sprach sich für eine eindeutige und unzweifelhafte Benennung des Auftrages der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch die Politik aus, wenn gleich er sich auch vehement für gemeinsame praktikable Lösungsansätze aller Beteiligten einsetzte. Matthias Knothe verwies ausdrücklich auf die Rundfunkfreiheit und sprach sich gegen eine allzu starke Präzisierung des Begriffs presseähnlich aus. Ingrid Brand-Hückstädt verdeutlichte die Notwendigkeit einer zeitnahen Lösung des bestehenden Konfliktes und begrüßte die jetzt stattfindenden Gespräche zwischen den Zeitungsverlegern und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die schnelllebige Technik und unterschiedliche Zuständigkeiten von Bund und Ländern lasse den Medienpolitikern oftmals nicht die Möglichkeit, rechtzeitig und angemessen zu reagieren, und erfordere eine schnellstmögliche Veränderung. Einig waren sich die Diskussionsteilnehmer im Wunsch nach einem konstruktiven dauerhaften Dialog zur Identifikation einer tragfähigen Lösung.

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