22.06.2009
Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur Einführung von für Internet-Sperren beschlossen. Das von der Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierte Gesetz gegen Kinderpornografie im Web wurde zuvor nur marginal entschärft. Ein klares Ja im Kampf gegen Kinderpornografie, aber die Koalition nimmt für einen untauglichen Ansatz "erhebliche rechtsstaatliche Nebenwirkungen in Kauf". Vor allem aber ist der "faule" Kompromiss von Union und SPD ungeeignet dafür, auch "tatsächlich gegen das widerliche und schreckliche Verbrechen der Kinderpornographie vorzugehen". Daher habe ich wie auch alle anderen Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion gegen das Gesetz gestimmt.
Mit dem neuen Gesetz wird die Infrastruktur geschaffen, um künftig den Zugang zu im Ausland gehosteten Websites mit kinderpornografischen Inhalten zu blocken. Diesen Webseiten, bei denen ein Löschen nicht so einfach zu erreichen ist, sollen Stopp-Schilder vorgeschaltet werden. Strafrechtlich bleibt das Anklicken dieser Seiten, die vom Bundeskriminalamt (BKA) indiziert werden, ohne Konsequenzen. Ein fünf-köpfiges Expertengremium, das beim Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar angesiedelt sein wird, soll die vom BKA erstellten Listen kontrollieren.
Zu Recht zeigte sich der Datenschutzbeauftragte Schaar von diesem Vorhaben wenig begeistert. Bei dieser Aufgabe handle es sich weniger um Datenschutz, als vielmehr um eine strafrechtliche Beurteilung. "Dass ich da plötzlich eine exekutive Funktion als Internet-Kontrolleur bekomme, ist alles andere als ideal", sagte Schaar gegenüber "Spiegel-Online". Der oberste Datenschützer befürchtet durch das neue Gesetz einen "Dammbruch". Derartige Sperrmechanismen könnten später auch bei vergleichbaren Zwecken genutzt werden, so der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar.
Die Liberalen lehnen das Gesetz als reine "Symbolpolitik" ab. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, halte ich die Internet-Sperren für "kein taugliches Mittel".
Die Koalitionsfraktionen streuten den Menschen "Sand in die Augen und gaukeln ihnen vor, entschieden gegen die entsetzliche Zurschaustellung von Kindesmissbrauch vorzugehen", kritisieren die Liberalen. Stadler erklärte, dass die Täter verfolgt und bestraft werden müssen. Inhalte mit kinderpornografischen Inhalten müssten gelöscht werden. Dazu brauche man eine wirkungsvolle internationale Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, kritisierte unter anderem, dass Nutzer mit Stopp-Schildern von kinderpornografischen Seiten abgehalten werden sollen. Gerade dann bestehe die Gefahr, dass Aufmerksamkeit geweckt werde, "wenn man auf eine Seite kommt, wo es etwas Verbotenes gibt". Die Inhalte würden bei diesem Verfahren jedoch im Netz bleiben.
Ich sehen in dem Ansatz erhebliche rechtsstaatliche Nebenwirkungen. Für mich gibt es mit diesem Beschluss des Bundestages eine Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze. So gibt es keine rechtsstaatliche einwandfreie Kontrolle der geheimen Sperrlisten des BKA.
Die "Instrumentalisierung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar", um dem Verfahren einen rechtsstaatlichen Anstrich zu geben, halte ich für "unerträglich". Ich stimme seiner Aussage zu, dass es nicht Aufgabe des Bundesdatenschutzbeauftragten sein kann, die Einschränkung der Informationsfreiheit zu legitimieren.
Der Koalition von CDU/CSU und SPD muss man vorwerfe, sich beharrlich der verfassungsrechtlichen Realität zu verweigern und die fehlende Bundeszuständigkeit für Gefahrenabwehr und inhaltliche Medienkontrolle zu ignorieren. Ebenso unverständlich bleibt der "mit der heißen Nadel gestrickte Versuch", die Zugangsprovider vor zivilrechtlicher Haftung zu schützen. Ein solcher Eingriff in das Haftungsregime des Telemedienrechts kann nicht einfach mit beschlossen werden.
Auch am Verfahren der Gesetzgebung übte Stadler deutliche Kritik. Was dem Bundestag vorgelegt wurde, sei "ein völlig neues Gesetz, ohne Anhörung und ohne zweite und dritte Lesung", so der FDP-Innenpolitiker.
Auf besondere Kritik stößt bei den Liberalen der Umstand, dass die Bundesregierung auch die rund 135.000 Menschen ignoriere, die eine E-Petition unterstützen und "deren Anhörungsrecht nach der Geschäftsordnung des Petitionsausschusses nunmehr völlig ins Leere laufen muss", so die Liberalen.
Jürgen Koppelin: ''Nein zur Einschränkung der Informationsfreiheit''
18.06.2009Der Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur Einführung von für Internet-Sperren beschlossen. Das von der Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) initiierte Gesetz gegen Kinderpornografie im Web wurde zuvor nur marginal entschärft. Ein klares Ja im Kampf gegen Kinderpornografie, aber die Koalition nimmt für einen untauglichen Ansatz "erhebliche rechtsstaatliche Nebenwirkungen in Kauf". Vor allem aber ist der "faule" Kompromiss von Union und SPD ungeeignet dafür, auch "tatsächlich gegen das widerliche und schreckliche Verbrechen der Kinderpornographie vorzugehen". Daher habe ich wie auch alle anderen Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion gegen das Gesetz gestimmt.
Mit dem neuen Gesetz wird die Infrastruktur geschaffen, um künftig den Zugang zu im Ausland gehosteten Websites mit kinderpornografischen Inhalten zu blocken. Diesen Webseiten, bei denen ein Löschen nicht so einfach zu erreichen ist, sollen Stopp-Schilder vorgeschaltet werden. Strafrechtlich bleibt das Anklicken dieser Seiten, die vom Bundeskriminalamt (BKA) indiziert werden, ohne Konsequenzen. Ein fünf-köpfiges Expertengremium, das beim Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar angesiedelt sein wird, soll die vom BKA erstellten Listen kontrollieren.
Zu Recht zeigte sich der Datenschutzbeauftragte Schaar von diesem Vorhaben wenig begeistert. Bei dieser Aufgabe handle es sich weniger um Datenschutz, als vielmehr um eine strafrechtliche Beurteilung. "Dass ich da plötzlich eine exekutive Funktion als Internet-Kontrolleur bekomme, ist alles andere als ideal", sagte Schaar gegenüber "Spiegel-Online". Der oberste Datenschützer befürchtet durch das neue Gesetz einen "Dammbruch". Derartige Sperrmechanismen könnten später auch bei vergleichbaren Zwecken genutzt werden, so der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar.
Die Liberalen lehnen das Gesetz als reine "Symbolpolitik" ab. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, und der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen und Recht der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, halte ich die Internet-Sperren für "kein taugliches Mittel".
Die Koalitionsfraktionen streuten den Menschen "Sand in die Augen und gaukeln ihnen vor, entschieden gegen die entsetzliche Zurschaustellung von Kindesmissbrauch vorzugehen", kritisieren die Liberalen. Stadler erklärte, dass die Täter verfolgt und bestraft werden müssen. Inhalte mit kinderpornografischen Inhalten müssten gelöscht werden. Dazu brauche man eine wirkungsvolle internationale Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, kritisierte unter anderem, dass Nutzer mit Stopp-Schildern von kinderpornografischen Seiten abgehalten werden sollen. Gerade dann bestehe die Gefahr, dass Aufmerksamkeit geweckt werde, "wenn man auf eine Seite kommt, wo es etwas Verbotenes gibt". Die Inhalte würden bei diesem Verfahren jedoch im Netz bleiben.
Ich sehen in dem Ansatz erhebliche rechtsstaatliche Nebenwirkungen. Für mich gibt es mit diesem Beschluss des Bundestages eine Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze. So gibt es keine rechtsstaatliche einwandfreie Kontrolle der geheimen Sperrlisten des BKA.
Die "Instrumentalisierung des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar", um dem Verfahren einen rechtsstaatlichen Anstrich zu geben, halte ich für "unerträglich". Ich stimme seiner Aussage zu, dass es nicht Aufgabe des Bundesdatenschutzbeauftragten sein kann, die Einschränkung der Informationsfreiheit zu legitimieren.
Der Koalition von CDU/CSU und SPD muss man vorwerfe, sich beharrlich der verfassungsrechtlichen Realität zu verweigern und die fehlende Bundeszuständigkeit für Gefahrenabwehr und inhaltliche Medienkontrolle zu ignorieren. Ebenso unverständlich bleibt der "mit der heißen Nadel gestrickte Versuch", die Zugangsprovider vor zivilrechtlicher Haftung zu schützen. Ein solcher Eingriff in das Haftungsregime des Telemedienrechts kann nicht einfach mit beschlossen werden.
Auch am Verfahren der Gesetzgebung übte Stadler deutliche Kritik. Was dem Bundestag vorgelegt wurde, sei "ein völlig neues Gesetz, ohne Anhörung und ohne zweite und dritte Lesung", so der FDP-Innenpolitiker.
Auf besondere Kritik stößt bei den Liberalen der Umstand, dass die Bundesregierung auch die rund 135.000 Menschen ignoriere, die eine E-Petition unterstützen und "deren Anhörungsrecht nach der Geschäftsordnung des Petitionsausschusses nunmehr völlig ins Leere laufen muss", so die Liberalen.





